Aushangpflichtige Gesetze

Jedes Unternehmen, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen, um die Beschäftigten über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Auszuhängen sind vom Arbeitgeber jedoch nur die Gesetze, in dessen Schutzbereich die jeweiligen Arbeitnehmer fallen. Mitarbeitende sollen sich direkt an ihrem Arbeitsplatz, ohne großen Aufwand über geltende Arbeitsschutzrechte informieren können. Aushangpflichtige Gesetze müssen in Papier- oder elektronischer Form an geeigneter Stelle von jedermann im Betrieb eingesehen werden können.

Im Sinne von Nachhaltigkeit und Digitalisierung möchten wir Ihnen die aushangpflichtigen Gesetze in elektronischer Form über den folgenden Link zur Verfügung stellen.

Aushangpflichtige Gesetze 2024

Mutterschutz

Weitere Informationen zum Mutterschutz:

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